Förderprogramm Schulsanitätsdienst Förderprogramm der ASJ NRW für den SSD in Nordrhein-Westfalen

 Grundsätzlich kann jede ASB Gliederung in NRW die Förderung in Anspruch nehmen, die SSD-Lehrgänge anbietet. Eine aktive ASJ vor Ort ist keine Voraussetzung. Vor Antragstellung erklärt sich die ASB Gliederung bereit, eine lokale Ansprechperson auf der SSD-Website des ASB NRW zu hinterlegen. Im Anschluss kann die Förderung zur Verfügung gestellt werden.

Informationen zur Aufstockung der Förderung des Bundesverbandes

 

Was wird gefördert?

Willkommenspakete für Absolvent:innen der SSD-Lehrgänge

Für jede:n erfolgreich ausgebildete:n Schulsanitäter:in kann ein Willkommenspaket der ASJ NRW bestellt werden. Dies beinhaltet ein T-Shirt, einen Turnbeutel und kleinere Werbemittel. Die Urkunde wird als Druckvorlage zur Verfügung gestellt.

Höhe der Förderung: 25 Pakete pro Gliederung im Kalenderjahr.

Beantragung: Die Einreichung des Antragsformulars „SSD-Förderantrag“ erfolgt per Mail (ssd(at)asb-nrw.de) im Laufe des Kalenderjahres. Bitte die Anzahl der ausgebildeten SSDler:innen pro Lehrgang und dem Durchführungszeitraum sowie die gewünschten T-Shirtgrößen angeben. Beantragungen für vergangene Lehrgänge sind nicht zulässig.

Bewilligung: Per Mail durch das Landesjugendbüro. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Nachweis:  Teilnehmendenliste des jeweiligen Lehrgangs inklusive Durchführungszeitraum sind spätestens 4 Wochen nach Beendigung einzureichen.

Anbindungsveranstaltungen an die ASJ (den ASB)

Gefördert werden Anbindungsveranstaltungen im Anschluss an die erfolgreich absolvierten SSD-Lehrgänge.

Förderbedingungen: Die ASB Gliederung erklärt sich bereit, nach Abschluss eines/mehrerer Lehrgänge eine Anbindungsveranstaltung durchzuführen. Diese muss nachweislich eine Veranstaltung in direktem Anschluss an die Prüfung sein oder an einem zeitnahen Termin stattfinden. Des Weiteren verpflichtet sich die ASB Gliederung, folgende Punkte während der Veranstaltung zu gewährleisten:

  • Bei Vorhandensein ist eine Ansprechperson der örtlichen ASJ zugegen und informiert über die Jugendverbandsarbeit
  • Weitere Ehrenämter innerhalb des ASBs werden vorgestellt und ggfs. durch Ansprechpersonen vertreten

Höhe der Förderung: 250€ pro ASB Gliederung und Kalenderjahr. Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Beantragung: Die Einreichung des Antragsformulars „SSD-Förderantrag“ erfolgt per Mail (ssd(at)asb-nrw.de) im Laufe des Kalenderjahres. Beantragungen für vergangene Veranstaltungen sind nicht zulässig.

Bewilligung: Per Mail durch das Landesjugendbüro. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Nachweis: Ein Verwendungsnachweis inklusive Auflistung der Kosten, Kontoverbindung, Teilnehmendenliste und Sachbericht sind spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung einzureichen. Das Formular wird vom Landesjugendbüro zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner*in

Julienne BankLandesjugendreferentin

022194970724
0160 91730626
bank(at)asb-nrw.de

Charlotta QuiddeLandesjugendreferentin

0221 949707-22
0151 52351263
quidde(at)asb-nrw.de

Patricia SanchezLandesjugendreferentin und Projektreferentin rassismuskritische Jugendverbandsarbeit

0221 949707-25
0160 5029882
sanchez(at)asb-nrw.de