Förderprogramm Schulsanitätsdienst Förderprogramm der ASJ NRW für den SSD in Nordrhein-Westfalen

 Grundsätzlich kann jede ASB Gliederung in NRW die Förderung in Anspruch nehmen, die SSD-Lehrgänge anbietet. Eine aktive ASJ vor Ort ist keine Voraussetzung. Vor Antragstellung erklärt sich die ASB Gliederung bereit, eine lokale Ansprechperson auf der SSD-Website des ASB NRW zu hinterlegen. Im Anschluss kann die Förderung zur Verfügung gestellt werden.

Informationen zur Aufstockung der Förderung des Bundesverbandes

 

Was wird gefördert?

Willkommenspakete für Absolvent*innen der SSD-Lehrgänge

Für jede*n erfolgreich ausgebildete*n Schulsanitäter*in kann ein Willkommenspaket der ASJ NRW bestellt werden. Dies beinhaltet ein T-Shirt, einen Turnbeutel und kleinere Werbemittel. Die Urkunde wird als Druckvorlage zur Verfügung gestellt.

Höhe der Förderung: 25 Pakete pro Gliederung im Kalenderjahr.

Beantragung: Formlos per Mail (asj(at)asb-nrw.de) im Laufe des Kalenderjahres unter Angabe der Anzahl der auszubildenden SSDler*innen pro Lehrgang und dem Durchführungszeitraum. Bitte die gewünschten T-Shirtgrößen angeben. Beantragungen für vergangene Lehrgänge sind nicht zulässig.

Bewilligung: Per Mail durch das Landesjugendbüro. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Nachweis: Teilnehmendenliste des jeweiligen Lehrgangs inklusive Durchführungszeitraum sind spätestens 4 Wochen nach Beendigung einzureichen.

Anbindungsveranstaltungen an die ASJ (den ASB)

Gefördert werden Anbindungsveranstaltungen im Anschluss an die erfolgreich absolvierten SSD-Lehrgänge.

Förderbedingungen: Die ASB Gliederung erklärt sich bereit, nach Abschluss eines/mehrerer Lehrgänge eine Anbindungsveranstaltung durchzuführen. Diese muss nachweislich eine Veranstaltung in direktem Anschluss an die Prüfung sein oder an einem zeitnahen Termin stattfinden. Des Weiteren verpflichtet sich die ASB Gliederung, folgende Punkte während der Veranstaltung zu gewährleisten:

  • Bei Vorhandensein ist eine Ansprechperson der örtlichen ASJ zugegen und informiert über die Jugendverbandsarbeit
  • Weitere Ehrenämter innerhalb des ASBs werden vorgestellt und ggfs. durch Ansprechpersonen vertreten

Höhe der Förderung: 250€ pro ASB Gliederung und Kalenderjahr. Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Beantragung: Formlos per Mail (asj(at)asb-nrw.de)  unter Nennung des angestrebten Datums der Veranstaltung, der angestrebten Teilnehmendenzahl inkl. Betreuer*innen. Beantragungen für vergangene Veranstaltungen sind nicht zulässig.

Bewilligung: Per Mail durch das Landesjugendbüro. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Nachweis: Ein Verwendungsnachweis inklusive Auflistung der Kosten, Kontoverbindung, Teilnehmendenliste und Sachbericht sind spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung einzureichen. Das Formular wird vom Landesjugendbüro zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner*in

Khadija EckloffLandesjugendreferentin

Landesgeschäftsstelle
Kaiser-Wilhelm-Ring 50
50672 Köln

0221 / 949707-24
0221 949707-​19
eckloff(at)asb-nrw.de