Chronologie der Arbeiter-Samariter-Jugend
Im September 1912 stellte der damalige ASB-Bundesvorstand fest, dass der „Gewinnung der Jugend nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Einzelne Kolonnen unterrichten Jugendliche, die Mehrzahl aber nicht."
Theodor Kretschmar, der damalige ASB-Vorsitzender, leitet im Mai 1924 seinen Aufruf zur Gründung von Jugendabteilungen ein. Er empfahl Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahre, sich entsprechenden Jugendabteilungen in den Kolonnen anzuschließen. Die Bundessatzung wird im Jahre 1925 geändert und in § 24 werden die Grundlagen für die Jugendabteilungen festgelegt. Die Mitgliederzeitschrift des ASB erhält 1927eine Jugendbeilage in der regelmäßig über die Aktivitäten der verschiedenen Jugendabteilungen berichtet wird.
1933 wurden der ASB und die ASJ durch das Nazi-Regime verboten.
Wiedergründung nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem zweiten Weltkrieg entstehen zwischen 1948 und 1949 die ersten Jugendgruppen in Hannover, Ulm und Ludwigshafen. Im Sommer 1952 übernimmt der ASB den Sanitätsdienst beim internatonalen Zeltlager "Junges Europa" in Füssen, an dem 10.000 Jugendliche aus Westeuropa teilnehmen. Am 12.04.1952 findet die erste Bundestagung des ASB nach der Wiedergründung statt. Neu in den Vorstand kommt der erste Bundesjugendleiter, Kurt Scherf aus Marburg.
Richtlinien für die Jugendarbeit
Anfang 1953 steigt die Zahl der Jugendgruppen auf über 30, Richtlinien für die Jugendarbeit und eine Satzung werden erarbeitet. Am 20./21.06.1953 treffen sich die Landesjugendleiter in Frankfurt/M. zur ersten Bundesjugendkonferenz. Gemeinsam mit dem Bundesvorstand und dem Bundesjugendleiter wird der weitere Aufbau der Jugendorganisation des ASB, der Arbeiter - Samariter - Jugend, besprochen. Ein Jahr später, 1954 nimmt die ASJ an der internationalen Jungsamariter - Tagung in Kopenhagen teil.
Ein spezielles Jugendabzeichen wird im Mai 1960 für die ASJ eingeführt. Im Dezember 1961 wird der Aufnahmeantrag der ASJ in den Deutschen Bundesjugendring abgelehnt. Der Antrag wird daraufhin zurückgezogen und die ASJ schließt sich der Arbeitgemeinschaft zentraler Jugendverbände (AzJ) an. 1965 wird Wilhelm Müller, heutiger Bundesgeschäfts-führer des ASB Bundesjugendleiter. Auf dem Bundesjugendtag im Februar 1967 werden Beschlüsse zur Überarbeitung der Satzung und zur Erarbeitung einer einheitlichen Jugendkleidung gefasst die 1968 eingeführt wird. Im selben Jahr veröffentlicht die Bundesjugendleitung einen Aufruf zur Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der ASJ.
Einladung zur ASB-Bundeskonferenz
1968 erreicht die Bundesjugendleitung die öffentliche Annerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach Nr.9 des Jugendwohlfahrtsgesetzes und wird ein Jahr später, 1969 vom ASB zur Bundeskonferenz eingeladen. Die Ehrennadel wird eingeführt sowie ein eigenes Handbuch bearbeitet und erstellt. Im Oktober 1968 findet der erste Bundesjugendwettbewerb in Zierenberg bei Kassel statt und zehn Jahre später, 1978 werden die ersten Jugendhilfetage veranstaltet.